Entsorgungsplan
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Kehricht, Sperrgut

Der Haushaltkehricht ist in offiziellen Kehrichtsäcken der Gemeinde Zufikon ab 07.00 Uhr bereitzustellen

  • Montag, Dorfteil A:
    Belvédère, Hammergut, Stiegelen, Wygarten, Bachhalden, Stiefel- und Ibisguetstrasse, Sonnen- und Sonnenhofstrasse
  • Donnerstag, Dorfteil B:
    restliches Gemeindegebiet

Gewerbecontainer bis max. 200 kg mit offiziellen Gebührenplomben. Sperrgut-Einzelstücke in der Grösse 100 x 50 x 50 cm, max. 50 kg, mit Gebührenmarken (nur brennbares Material, pro 25 kg eine Gebührenmarke).

 

Verschiebungen Kehrichtabfuhren

siehe Zufiker Termin-Kaländer

 

Verkaufsstellen für: 

Gebührensäcke:
Empfang Kanzlei Zufikon, Volg Zufikon, Coop Bremgarten,
Migros Bremgarten, Coop Mutschellen, Senten Tank & Shop Inniger, Zufikon
Eisenwarenhandlung Beller in Bremgarten
Gebührenmarken:
Empfang Kanzlei, Volg Zufikon und Post Bremgarten
Gebührenplomben:
Empfang Kanzlei

 

 

Grünabfuhr

Küchenabfälle, Gartenabfälle (keine Erde, Steine), jeweils dienstags, ab 07.00 Uhr bereitstellen. Container oder Eimer mit Deckel als Grüngut kennzeichnen. Offene Gebinde (Rasenschnitt, Laub, Schnittblumen, Topfpflanzen). Geschnürte Bündel (Äste, Stauden bis 15cm Durchmesser, max. 1.50m lang, keine Plastikschnüre, kein Draht). Material nicht in Behältnisse einstampfen, besser selber kompostieren. Kein Papier.

 

Dezember - Februar reduzierte Abfuhr: siehe Daten im Zufikerkaländer 

Altpapier und Karton

Ab 07.00 Uhr bereitstellen. Papier und Karton sind getrennt und mit Schnüren gebündelt bereitzustellen. Mit dem Altpapier dürfen kein plastifiziertes oder metallbeschichtetes Papier, keine Milchbeutel, keine Plastiksäcke entsorgt werden.

 

Daten der Papiersammlungen entnehmen Sie bitte dem Zufiker Termin-Kaländer.

 

 

Altglas

Sammelstellen beim Mehrzweckgebäude Unterdorf und bei der Telefonzentrale Belvédère.
Es dürfen nur saubere Einwegflaschen, Einweggläser getrennt nach Farbe entsorgt werden. Fremdmaterial wie Papier, Zapfen, Metall- und Porzellanteile entfernen, kein Fensterglas, keine Leuchtstoffröhren.
  

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.30 Uhr
Samstag 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Sonn- und allgemeine Feiertage kein Einwurf   

 

 

Alteisen

Jeden 1. Montag des Monats von 16.00 bis 18.30 Uhr können beim Bauamt an der Unterdorfstrasse Velos, Metallkessel und Fässer etc. (kein artfremdes Material) entsorgt werden.
Kochherde, Waschmaschinen, Tumbler etc. siehe unter Elektronikmüll.

 

 

Altöl

Speiseöl und Motorenöl können bei der Sammelstelle Mehrzweckgebäude Unterdorf in artgetrennte Sammelfässer geleert werden.
 

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.30 Uhr
Samstag 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
     

 

Textilien

Es werden nur saubere Altkleider, Lederbekleidung, Haushalttextilien und tragbare Schuhe (paarweise) angenommen.

 

 

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.30 Uhr
Samstag 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
     

 

Sammelstellen Bauamt, Unterdorfstrasse 12, sowie an der Emausstrasse.

 

Für Haussammlungen in gekennzeichneten Säcken gut verschnürt bereitstellen. 

Alu und Konservendosen

Sammelstelle beim Mehrzweckgebäude Unterdorfstrasse 12. Es dürfen nur saubere Alufolien, Aluformen, Getränke- und Konservendosen entsorgt werden.

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.30 Uhr
Samstag 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
     

 

Elektronikmüll

Sie sind gemäss VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) zu entsorgen:

  • Kostenlose Rückgabe an Verkaufsgeschäfte auch ohne Neukauf
  • Offizielle S.E.N.S.-Swico Abgabestellen (Verzeichnis siehe www.sens.ch)

 

Kostenlose Annahme beim Recyclingcenter Freiamt AG, Nesselnbach:

  • Montag - Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 16.45 Uhr
  • Jeden 1. Samstag im Monat von 8.00 - 12.00 Uhr

 

 

Gebrauchsgegenstände und Möbel

Brockenstube oder privater Muldendienst (z.B. bei Haushaltauflösung).

 

 

Sonderabfälle, Gifte

Farbreste, Medikamente, Lösungsmittel, Pflanzenschutz- und Putzmittel, Gifte aller Art. In gut verschlossenen und beschrifteten Original-Gebinden zurück an Verkaufsgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Mit den Aarg. Drogisten- und Apothekenverbänden wurde ein Vertrag über die Entsorgung der Sonderabfälle aus Haushaltungen abgeschlossen. Die Drogerie und die Apotheken in Bremgarten nehmen diese Sonderabfälle entgegen; die Kosten trägt die Gemeinde (Pauschale pro Einwohner).

 

 

PET-Flaschen

In PET-Signet bezeichneten Sammelcontainer bei diversen Verkaufsstellen entsorgen.

 

 

Tierkadaver

Tierkadaver dem Bauamt zur Abholung melden (056 633 74 16 ).
Kadaver/Schlachtabfälle in zugebundenen Plastiksäcken oder verschlossenen Behältnissen abgeben.

 

 

Leuchtstoffröhren

An die Verkaufsstelle zurückgeben.

 

 

Batterien

An die Verkaufsstelle zurückgeben.

 

 

Autopneu, Autobatterien

An die Verkaufsstelle, den Händler oder Garagisten zurückgeben.

 

 

Steine, Metall, Altholz, Keramik, Kunststoff etc.

Annahme beim Recyclingcenter Freiamt AG, Nesselnbach
Preise für die Entsorgung gemäss Preisliste des Recyclingcenters Freiamt AG, Nesselnbach

 

Annahme in Kleinstmengen beim Bauamt, Unterdorfstrasse, jeden 1. Montag des Monats von
16.00 - 18.30 Uhr gegen Umtriebsentschädigung/Transportkostenanteil
nach Menge.

 

 

Verkauf Komposterde

Verkauf von offener Komposterde jeden 1. Montag im Monat von 16.00 bis 18.30 Uhr beim Bauamt, Unterdorfstrasse 12.

 

 

 

Zuwiderhandlungen gegen das Abfallreglement:

Die Kehrichtbereitstellung hat mit den offiziellen, gebührenpflichtigen Gemeindesäcken, Containerplomben und Gebührenmarken zu erfolgen. Es ist verboten, Haushaltabfälle und sonstige Fremdmaterialien auf den Sammelstellen zu deponieren. Zuwiderhandlung wird mit Busse bis Fr. 500.-- bestraft.

 

Verbrennen von Materialien im Freien:

Das Verbrennen von kleineren Mengen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen sowie naturbelassenem Holz im Freien ist zugelassen, sofern dadurch keine übermässigen Immissionen entstehen. Fallen grössere Mengen davon an, sind diese einer geeigneten Verwertung zuzuführen. Das Verbrennen im Freien von allen anderen Abfällen ist verboten (Siedlungsabfälle, Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten, Renovationen oder alte Holzmöbel, usw.).

 

Abfallberatung:

Auskünfte rund um die Abfallentsorgung erteilt gerne die Abteilung Bau & Technik unter 056 648 29 40.