Alle anzeigen / Alle verbergen
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Abmeldung / Wegzug
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Ein persönliches Erscheinen am Schalter am Schalter Empfang/Einwohnerkontrolle ist notwendig.
Für die Abmeldung aus Zufikon sind folgende Unterlagen mitzubringen:
SchweizerInnen- Bitte bringen Sie den Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung mit
AusländerInnen
- Bitte bringen Sie den/die Ausländerausweise mit
Bitte nehmen Sie auch die abgelesenen Strom- und Wasserzählerstände der Wohnung / des Hauses mit.
Militär- und Zivilschutz-Meldepflichtige müssen bei Adressänderungen das Dienstbüchlein bei der zuständigen Stelle vorweisen.
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Abstimmungen und Wahlen (kantonale / eidgenössische)
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Übersicht über die kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen
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Abstimmungen und Wahlen - Stimmabgabe
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Stimmberechtigt ist jede(r) Schweizerbürger(in), der (die) das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und in der Gemeinde Zufikon Wohnsitz hat (Einschränkungen: Entmündigung nach Art. 369 ZGB). Das Stimmrecht berechtigt, an Wahlen und Abstimmungen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen.
Die Urne ist jeweils am Sonntag von 09.00 - 10.00 Uhr im Foyer des Gemeindehauses aufgestellt. Bei der persönlichen und stellvertretenden Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis an der Urne abzugeben. Betreffend der stellvertretenden Stimmabgabe beachten Sie die Anleitungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Für die briefliche Stimmabgabe müssen folgende Punkte befolgt werden:
- Stimmrechtsausweis unterzeichnen
- Stimm- oder Wahlzettel ins Stimmzettelcouvert legen, Couvert zukleben
- Stimmzettelcouvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortcouvert legen
- Das Antwortcouvert zukleben
- Es darf nur das amtliche Antwort- und Stimmzettelcouvert verwendet werden
- Einwurf in dafür bezeichneten Briefkasten bei der Gemeinde oder Aufgabe bei der beliebigen Poststelle
- Bei der Zustellung per Post muss das Couvert am Dienstag vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden
- Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ende der Urnenöffnungszeiten am Hauptwahl- oder Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen
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Adoption
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Informationen zur "Gemeinschaftlichen Adoption" und der "Stiefkindadoption" erhalten Sie hier. Weitere Informationen erteilt auch das Zivilstandsamt.
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Adress- und Personenauskünfte
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Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) kann die Einwohnerkontrolle Daten im Einzelfall auf Gesuch hin über Namen, Vornamen, Alter, Bürgerort und Adresse an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Es werden keine telefonische Auskünfte erteilt!
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Adressänderung / Umzug innerhalb Zufikon
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Ein persönliches Erscheinen am Schalter ist notwendig.
Für Adressänderungen innerhalb von Zufikon sind folgende Unterlagen mitzubringen.
SchweizerInnen
- Bitte bringen Sie den Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung mit
AusländerInnen
- Bitte bringen Sie den/die Ausländerausweise mit
Bitte nehmen Sie auch die abgelesenen Strom- und Wasserzählerstände der Wohnung / des Hauses mit.
Militär- und Zivilschutz-Meldepflichtige müssen bei Adressänderungen das Dienstbüchlein bei der zuständigen Stelle vorweisen.
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AHV - Allgemeine Informationen
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Allgemeine Informationen, Merkblätter, Gesuche und Anmeldeformulare können bei der SVA Gemeindezweigstelle oder direkt unter www.sva-ag.ch bezogen und eingereicht werden.
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AHV-Ausweis - Erstausstellung, Verlust und Neuausstellung
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Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder direkt unter www.sva-ag.ch erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
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AHV-Beiträge - Abrechnung als Nichterwerbstätiger oder Selbständigerwerbender
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Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA oder direkt unter www.sva-ag.ch erhältlich.
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AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
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In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 460.--)
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AHV-Beiträge - Überprüfung bisherige Einzahlungen
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Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das Begehren ist bei der Ausgleichskasse, welche Ihr Konto führt, einzureichen. Der Antrag kann auch online eingereicht werden.
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AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
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Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
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AHV/IV-Rente reicht nicht aus
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Lassen Sie das Budget durch die Zweigstelle der SVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.
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Alimentenbevorschussung
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Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder:
Die § 32 ff. SPG regeln die Anspruchsvoraussetzungen für die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen dient dem Kindeswohl. Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht, so bevorschusst die Gemeinde auf Gesuch hin beim Vorliegen der Voraussetzungen die ganz oder teilweise ausbleibenden Unterhaltsbeiträge. Dies soll die nachteiligen Folgen der ausbleibenden Unterhaltsbeiträge mindern.
Die Bevorschussung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, unter anderem dürfen bei den Jahreseinkünften gewisse Beträge nicht überschritten werden (§ 27 ff. SPV). Zudem darf kein steuerbares Vermögen vorhanden sein. Damit soll die öffentliche Hand gemäss dem Grundsatz der Subsidiarität staatlicher Leistungen nur dann zur Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen angehalten werden können, wenn dies aufgrund der finanziellen Situation notwendig erscheint.
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Amtliches Publikationsorgan
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Der Bremgarter Bezirksanzeiger ist das Publikationsorgan der Gemeinde Zufikon. Der Anzeiger erscheint 2 Mal wöchentlich jeweils am Dienstag und Freitag.
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Anerkennung
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Bei Fragen zur Anerkennung eines Kindes wenden Sie sich bitte ans Zivilstandsamt
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Anmeldung
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Wir bitten die Zuzügerinnen und Zuzüger, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer Bürger (Zuzug Kanton Aargau)
- Heimatschein
- Bei Verheirateten das Familienbüchlein
Ausländische Staatsangehörige (Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton)
- Ausländerausweis
- Gültiger Reisepass
- Heiratsurkunde bei Verheirateten
Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton
- Gültiger Reisepass
- Arbeitsvertrag
- Zwei Passfotos (gemäss Fotomustertafel www.schweizerpass.admin.ch)
- Krankenkassenversicherungspolice (bei Zuzug vom Ausland)
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
Militär- und Zivilschutz-Meldepflichtige müssen bei Adressänderungen das Dienstbüchlein bei der zuständigen Stelle vorweisen.
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Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit
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Das Arbeitsamt macht lediglich die Meldung an die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Wohlen. Das RAV und die vom Stellensuchenden gewählte Arbeitslosenkasse ist für alles weitere zuständig.
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Arbeitsgericht
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Das Arbeitsgericht Bremgarten, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten (056 648 75 51) steht Ratsuchenden jeweils am Montagnachmittag von 14.00 bis 15.00 Uhr, für telefonische oder für Auskünfte am Schalter zur Verfügung. Auskünfte werden lediglich an Personen erteilt, die ihren Arbeitsort im Bezirk Bremgarten haben oder einen Arbeitgeber im Bezirk Bremgarten belangen wollen.
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Arbeitslos, was nun?
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Ungefähr einen Monat vor Beginn der Arbeitslosigkeit (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit) sollte man sich beim Gemeindearbeitsamt Zufikon zur Arbeitsvermittlung anmelden. Nehmen Sie dazu Ihren AHV-Ausweis mit. Das Gemeindearbeitsamt stellt ein spezielles Anmeldeformular aus. Damit muss beim Reg. Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Wohlen vorgesprochen werden.
Weiter Auskünfte und Informationsunterlagen erhält man beim Gemeindearbeitsamt oder beim RAV Wohlen.
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Arbeitsstreitigkeiten
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Weiter Informationen erhalten Sie hier
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Arbeitsvertrag
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Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Bedingungen richten sich dann nach dem Obligationenrecht (OR) auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag abzufassen.
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Arbeitsvertrag, wer hilft mir?
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siehe unter "Arbeitsgericht"
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Ausgesteuert, Unterstützung
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Frühzeitig mit der Abteilung Soziale Dienste Kontakt aufnehmen. Diese benötigt verschiedene Unterlagen und Angaben zur Ermittlung Ihrer finanziellen Verhältnisse.
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AuslandschweizerInnen
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Einen Ratgeber für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen finden Sie hier
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Baugesuche - Keine Baubewilligungspflicht
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siehe unter Online Schalter
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Bauvorhaben - Verfahrensdauer
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Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund 6 bis 8 Wochen.
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Besuchsaufenthalt für visumpflichtige Ausländerinnen und Ausländer
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siehe unter "Einladungsverfahren"
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Betreibungsbegehren, Beilagen
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Dem Betreibungsbegehren sind keine Beilagen beizulegen.
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Betreibungsferien
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Während der Betreibungsferien dürfen keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden. Die Betreibungsferien dauern je sieben Tage vor und nach Ostern und Weihnachten sowie in der Zeit vom 15. bis 31. Juli. Eine Betreibungshandlung ist beispielsweise die Zustellung des Zahlungsbefehls. Keine Betreibungshandlung - und daher auch während der Betreibungsferien zulässig - stellt das Einreichen des Betreibungsbegehrens dar.
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Betreibungskosten
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siehe im Online Schalter
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Betreibungsregisterauszug
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Grundsätzlich gibt der Betreibungsregisterauszug über einen Zeitraum von drei Jahren Auskunft über:
- laufende Betreibungen,
- nicht weiterverfolgte Betreibungen: die Gläubigerin oder der Gläubiger verfolgte dies aus irgendwelchen Gründen nicht oder erhob sie nur zum Zweck der Verjährungsunterbrechung
- durchgeführte Betreibungen,
- Betreibungen mit Verlust- und Pfandausfallschein,
- auf Gesuch hin auch über hängige oder abgeschlossene Konkurse, welche in den Zuständigkeitsbereich des angefragten Amtes fallen.
Auskünfte werden nur nach Vorlage eines Personenausweises (bei Dritten: Vorlage Interessennachweis) erteilt. Kosten Fr. 17.--
weiter Informationen siehe im Online Schalter
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Bundesrecht
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Weiterführende Links zum Thema Bundesrecht finden Sie unter den Links
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Diebstahl und Betrug - Präventation
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Informationen erhalten Sie hier von der Kantonspolizei
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Dienstleistungen des Sozialdienstes
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Beratung bei persönlichen, familiären und erzieherischen Fragen oder Problemen. Es werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten. Der Sozialdienst weist Personen, wenn notwendig oder von ihnen gewünscht, an spezifischen Fachstellen weiter oder arbeitet mit diesen Stellen zusammen. Ausserdem werden auf dem Sozialdienst Gesuche um Sozialhilfe entgegengenommen und zum Beschluss an den Gemeinderat weitergeleitet.
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Direkte Bundessteuern
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Haben Sie Fragen zur direkten Bundessteuer? Wenden Sie sich bitte an das Kantonale Steueramt, diese sind für den Bezug verantwortlich.
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Easy Tax - Download der Software
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Die Software Easy Tax, zur Erstellung der Steuererklärung, kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes bezogen werden.
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Eheschliessung
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Das Gesuch um Vorbereitung wird beim zuständigen Zivilstandsamt des Wohnsitzes der Braut oder des Bräutigams abgegeben. Das Zivilstandsamt gibt auch nähere Auskünfte über alle Formalitäten der Ehevorbereitung und Eheschliessung.
Das Zivilstandsamt wurde im Jahr 2004 regionalisiert und befindet sich im Rathaus Bremgarten.
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Ehrverletzung / Kreditschädigung / Verletzung des Schriftgeheimnisses
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Beim Friedensrichter, der für den Wohnort des Täters zuständig ist, kann eine Sühneverhandlung verlangt werden. Kommt es dabei zu keiner Einigung, so kann beim Gerichtspräsidium des Bezirksgerichts Strafantrag gestellt werden. Das Ersuchen um Ansetzung einer Sühneverhandlung vor dem Friedensrichter ist an keine Form gebunden: Ein einfacher Brief genügt. Beweismittel sind nicht beizulegen.
Das Recht, einen Strafantrag beim Bezirksgericht zu stellen, ist nach Ablauf von 3 Monaten verwirkt, gerechnet von dem Tag an, an welchem der Kläger schriftlich beim Friedensrichter einen Termin beantragt hat. Der Sühneversuch vor dem Friedensrichter unterbricht diese Frist nicht, so dass unter Umständen trotz einer bevorstehenden Sühneverhandlung vor dem Friedensrichter vorsorglich eine Klage beim Präsidenten des Bezirksgerichts anhängig gemacht werden muss, mit dem Vermerk, dass der Weisungsschein des Friedensrichteramtes nach erfolglosem Sühneversuch nachgereicht werde.
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Einbruchdiebstahl - Präventation
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Informationen erhalten Sie hier von der Kantonspolizei
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Einbürgerung
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Voraussetzungen für Ausländer:
12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung).Detaillierte Informationen sind ersichtlich auf einem speziellen Merkblatt, zu bestellen im Online-Schalter
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Einladungsverfahren
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Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Die Kosten betragen Fr. 60.85.
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Entsorgungsplan
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Welche Abfälle können wie, wo entsorgt werden: Entsorgungsplan
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Erleichterte Einbürgerung
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Voraussetzungen für Ehegatten, die mit einem Schweizer verheiratet sind:
5 Jahre total in der Schweiz
seit 3 Jahren verheiratet
seit 1 Jahr am Wohnort angemeldet
- F
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Feuerwehrpflicht
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Laut aargauischem Gesetz ist der Feuerwehrdienst allgemeine Bürgerpflicht. Gemäss Reglement ist jede/r Einwohner/in vom 20. bis zum vollendeten 44. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch Bezahlung des jährlichen Feuerwehrpflichtersatzes im Falle der Befreiung vom aktiven Dienst erfüllt. Ersatzpflichtig sind somit alle im feuerwehrpflichtigen Alter stehenden Einwohner/innen, die nicht aktiven Feuerwehrdienst leisten.
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Formulare der Sozialversicherungsanstalt
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Benötigen Sie Formulare der Zweigstelle SVA? Klicken Sie auf den Link.
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Formulare zur Baubewilligung
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siehe unter Online Schalter
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Führer- und Fahrzeugausweise, Autoschilder
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Für die Abgabe von Führerausweise sowie von Autonummernschildern (Polizeikennzeichen) ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau in Schafisheim zuständig. Inhaber von Führer- und Fahrzeugausweisen sind verpflichtet, Änderungen des Wohnsitzes, der Adresse oder anderer im Ausweis vermerkter Tatsachen dem Strassenverkehrsamt unter Vorlage des Ausweises innert 14 Tagen anzuzeigen (kann schriftlich erledigt werden)
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Fundbüro
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Das Fundbüro ist seit Januar 2010 bei der Regionalpolizei Bremgarten, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten, Tel. 056 648 74 71
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Geburt
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Geburten zu Hause sind von den Angehörigen oder von der Hebamme persönlich innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Geburten im Spital werden dem Zivilstandsamt von der Verwaltung direkt angezeigt.
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Grünabfuhr
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Grünabfuhr ist jeweils am Dienstag ab 7.00 Uhr (sofern Sammlung nicht vollständig erledigt werden kann, wird sie am Mittwoch fortgesetzt). Dezember bis Februar reduzierte Abfuhr; siehe Datum im Zufiker Kalender
- Küchenabfälle, Gartenabfälle (keine Erde, Steine)
- Container oder Eimer mit Deckel als Grüngut kennzeichnen
- Offene Gebinde (Rasenschnitt, Laub, Schnittblumen, Topfpflanzen)
- Geschnürte Bündel (Äste, Stauden bis 15 cm Durchmesser, max. 1.50 m lang, keine Plastikschnüre, kein Draht)
- Material nicht in Behältnisse einstampfen, besser selber kompostieren
- Kein Papier
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Grundbuchauszüge
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Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten,
Tel. 056 648 75 81
- H
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Handlungsfähigkeitszeugnis
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Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Kanzlei ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person oder gibt Auskunft über eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit durch eine Vormundschaft. Das Zeugnis wird vielfach im Geschäftsverkehr, namentlich beim Erwerb von Grundstücken, benötigt.
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Hängige Volksinitiativen
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Hier finden Sie die Übersicht der hängigen kantonalen und eidgenösischen Volksinitiativen
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Heirat
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siehe unter "Eheschliessung"
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Holzbestellung
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Für Bestellungen von Holz, Hackschnitzel, Finnenkerzen etc. wenden Sie sich bitte an den Forstbetrieb Zufikon
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Hundemarken
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Die Hundemarken für das entsprechende Jahr können für jeden kontrollpflichtigen Hund (älter als 3 Monate) bei der Kanzlei während den Schalteröffnungszeiten bezogen werden. Wer keinen Hund mehr besitzt, teilt dies bitte der Kanzlei telefonisch oder per E-Mail mit. Im Weiteren sind die jagdrechtlichen Bestimmungen über das Halten und Führen von Hunden zu beachten.
Frist: jeweils bis 30. April Kosten: Fr. 100.--/Jahr
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Hundeversäuberung / Hundewiesen
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In der Gemeinde stehen für die Hundeversäuberung Hundewiesen zur Verfügung:
- an der Aettigüpfstrasse
- im Emaus
- an der Herrengasse
- an der Rebbergstrasse
Im Weiteren sind in der Gemeinde verschiedene "Robidog"-Behälter aufgestellt. Die Hundehalter werden gebeten, die zur Verfügung stehenden Anlagen mit ihren Vierbeinern aufzusuchen.
- I
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Identitätskarte
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Für Informationen rund um Identitätskarte clicken Sie bitte diesen Link an: www.schweizerpass.admin.ch/content/pass/de/home/ausweise/identitaetskarte.html oder konsultieren Sie das Merkblatt.
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Initiativen
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siehe unter "Hängige Volksinitiativen"
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IV - Allgemeine Informationen
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Allgemeine Informationen, Merkblätter, Gesuche und Anmeldeformulare können bei der SVA Gemeindezweigstelle oder direkt unter www.sva-ag.ch bezogen und eingereicht werden.
- K
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Kadaverbeseitigung
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Füglistaller Josef, Bauamt: 079 649 95 81
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Kantonsrecht des Kantons Aargau
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Weiterführende Links zum Thema Kantonsrecht finden Sie unter den Links
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Kehrichtabfuhr
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Montag, Dorfteil A: Belvédère, Hammergut, Stiegelen, Wygarten, Bachhalden, Stiefelstrasse, Ibisgutstrasse, Sonnen- und Sonnenhofstrasse
Donnerstag, Dorfteil B: restliches Gemeindegebiet
Der Haushaltkehricht ist in offiziellen Kehrichtsäcken der Gemeinde
ab 7.00 Uhr bereitzustellen.
Gewerbecontainer bis max. 200 kg mit offiziellen Gebührenplomben Sperrgut/Einzelstücke in der Grösse 100 x 50 x 50 cm, max 50 kg, mit Gebührenmarken (nur brennbares Material, pro 25 kg 1 Gebührenmarke)
Verkaufstellen: Gebührensäcke: Kanzlei, Volg Zufikon, Coop und Migros Bremgarten, Coop Mutschellen, Senten Tank & Shop Zufikon, Eisenwaren Beller Bremgarten Gebührenmarken: Kanzlei, Post Bremgarten, Volg Zufikon Gebührenplomben: Kanzlei
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Krankenkassenprämienverbilligung
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Wer im Kanton Aargau Wohnsitz hat und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anrecht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien. Wer einen Zuschuss für das nächste Jahr geltend machen möchte, muss ein Antragsformular ausfüllen und bis am 31. Mai des aktuellen Jahres zusammen mit einer Kopie der letzten Steuerveranlagung und Kopien der Krankenkassenpolicen einreichen.
Weiter Informationen finden Sie im Online Schalter
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Kreditschädigung
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siehe unter "Ehrverletzung"
- L
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Lebensbescheinigung
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Bei ausländischen Renten verlangen oft die ausrichtenden Behörden eine Bescheinigung, dass die Person noch am Leben ist. In Form einer Lebensbescheinigung werden wir Ihnen dies gerne bestätigen.
Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Pass vorweisen.
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Lebensmittelkontrolle
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Link zur Homepage des Kantons Aargau
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Lehrstelle gesucht?
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Lehrstellennachweis des Kantons Aargau - LENA
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Leumundszeugnis
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Das Leumundszeugnis wird durch die Kanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet, was eine Bearbeitungsfrist von rund einer halben Woche erfordert. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
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Meldepflicht Vermieter
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Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu-, Um und Wegzug von Mieter und Logisnehmer zu melden. Ein ensprechendes Formular finden Sie im Online Schalter
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Merklätter der Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt
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Benötigen Sie Merkblätter der Zweigstelle SVA? Klicken Sie auf den Link.
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Militärdienst
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Informationen über Aushebung, Dienstverschiebung, Rekrutierung, Schiesspflicht, WK-Daten, Urlaubsgesuche etc. finden Sie auf der Homepage des VBS
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Mitwirkung in Kommissionen
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Melden Sie sich in der Kanzlei 056 648 29 30.
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Namensänderung
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Namensänderung nach Scheidung
Innerhalb eines Jahres, nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist, kann der frühere Name wiederangenommen werden. Zuständig hierfür ist das Zivilstandsamt. Weiter Informationen erhalten Sie hier
Ordentliche Namensänderung - Familienname
Informationen, Merkblätter und Gesuchsformulare erhalten Sie hier
Ordentliche Namensänderung - Vorname
Informationen, Merkblätter und Gesuchsformulare erhalten Sie hier
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Notfallnummern
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siehe hier
- O
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Oranger Einzahlungsschein VESR
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Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar in der Abteilung Finanzen angefordert werden, ansonsten kann die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden.
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Pass 10
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Für Informationen rund um Pass 10 clicken Sie bitte diesen Link an: www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home.html oder konsultieren Sie das Merkblatt.
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Pensionierung - Rentenbezug vor regulären Alter?
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der SVA-Gemeindezweigstelle.
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Pensionierung - Wo/wann ist der Bezug der AHV-Rente anzumelden?
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Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.
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Protokolle der Gemeindeversammlungen
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- R
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Ratenzahlungen Steuern (innerhalb der Zahlungsfrist)
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Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen oder bestellen Sie Einzahlungsscheine über den Online Schalter
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Rechtsauskünfte
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Die Rechtsauskunftsstelle des Bezirks Bremgarten steht den Ratsuchenden zur Verfügung. Die Öffnungszeiten werden im Anschlagkasten beim Gemeindehaus bekanntgegeben und sind zudem hier aufgelistet.
Gebühr: Fr. 10.-- pro Auskunft
Telefonnummern:
Friedensrichter Schwendimann Werner 056 633 27 36 Friedensrichter-Statthalterin Grimm Charlotte 056 633 54 80 Bezirksgericht, Bremgarten 056 648 75 51 Bezirksamt, Bremgarten 056 648 75 31 Betreibungen Betreibungsamt Zufikon 056 648 29 55
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Rentenalter
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Männer ab dem 65. Altersjahr (Regelfall)
Bei Frauen liegt das Rentenalter bei 64 Jahren.
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Reservation Forsthaus Nüesch
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Das Forsthaus Nüesch gehört der Ortsbürgergemeinde Zufikon. Die Verwaltung erfolgt über die Familie R. und K. Koch-Wertli, Zufikon (Telefon 056 633 81 11 oder krkoch@bluewin.ch).
Das Forsthaus Nüesch darf mit maximal 50 Personen belegt werden (mit Anbau max. 80 Personen).
Mehr Informationen und einen Situationsplan gibt es hier. Das Online-Reservationssystem 2reserve.ch/Raum/zufikon steht ab sofort zur Verfügung.
Für Reservationen auf das Bild clicken.
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Reservation Zufikerhuus
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Im Online-Schalter können Sie das Gesuch um Benützung des Zufikerhuus bestellen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch gerne die Abteilung Kanzlei unter 056 648 29 30.
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Rückrufe und Sicherheitsinformationen
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Hier finden Sie die schweizweiten Rückrufe und Sicherheitsinformationen.
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Scheidungsverfahren
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Eine schriftliche Scheidungsklage muss beim Bezirksgericht, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz des klagenden Ehegatten befindet, eingereicht werden. Bei dieser ersten Eingabe müssen lediglich die Parteien des Scheidungsverfahrens angegeben werden. Im Weiteren muss die Eingabe das Datum und die Unterschrift des Klägers oder seines Vertreters enthalten.
In der Folge muss eine Scheidungsklage innert 3 Monaten seit Datum der Postaufgabe der Klage begründet bzw. durch eine schriftliche Scheidungskonvention der Eheleute ergänzt werden. Der Klagebegründung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Familienschein (erhältlich beim Heimatort)
- Scheidungskonvention, wenn sich die Ehegatten auf eine solche einigen konnten
Weitere Auskünfte erteilt das Bezirksgericht in 5620 Bremgarten.
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Schulzahnpflege
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Kinder und Jugendliche der Volksschule erhalten pro Schuljahr einen Gutschein, den sie unentgeltlich bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl einlösen können.
Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 wird dieses Gutscheinsystem durch einen Zahnkontrollausweis ersetzt, welcher Gutscheine für die gesamte Schulzeit enthält. Die Untersuche werden weiterhin von der Wohnortgemeinde der Schülerinnen und Schüler finanziert. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten.Informationen zu dem neuen Gutscheinsystem werden vom Kantonsärztlichen Dienst zirka im Juni 2011 herausgegeben.
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Statistiken
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Stelle frei?
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Freie Stellen sind dem RAV Wohlen (Tel. 056 619 50 80) zu melden. Dort sind alle Stellensuchenden registriert.
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Steuerberechnung
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Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes.
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Steuerbezug (Inkasso)
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Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.
Direkte Bundessteuern: Für das Inkasso der Direkten Bundessteuern ist das Kantonale Steueramt zuständig.
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Steuererklärung, Einreichung
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Der Termin zur Einreichen der Steuererklärung ist jeweils bis zum 31. März. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, können Sie eine Fristerstreckung beim Steueramt verlangen.
Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschrieben (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen.
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Steuerfuss
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Steuerfüsse 2010
Gemeinde Zufikon 88 % Kanton Aargau 109 % Kirchen ref. 18 % rkt. 21 % ckt. 22 %
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Steuern, Einsprache
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Schriftliche Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission (per Briefpost). Details über das Vorgehen sind auf der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
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Steuerrechnung (definitive)
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Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die eingereicht Steuererklärung ist, umso schneller erhält man die def. Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird vom Kant. Steueramt überprüft. Die Steuererklärungen werden durch die Steuerkommission überprüft, welche etwa alle 2 Monaten Sitzung hat. Erst nach dieser Prüfung dürfen die def. Rechnungen versandt werden.
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Steuerrechnung (provisorische)
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Möchten Sie die provisorische Steuerrechnung anpassen lassen, da sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben? Füllen Sie hierfür das Hilfblatt aus dem Online Schalter aus und reichen Sie dieses dem Steueramt ein.
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Steuerregisterauszug
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Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf der Abteilung Steuern abgeholt oder per Post zugestellt werden.
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Steuerveranlagung - Kopie
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Eine Kopie der definitiven Veranlagung kann im Online Schalter bestellt werden.
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Stimmmaterial nicht erhalten?
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Falls Sie das Stimmmaterial nicht oder nicht vollständig erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei 056 648 29 30
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Störungsdienst Elektra
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Bei Störungen des Versorgungsnetzes erreichen Sie den Störungsdienst der Elektrizitätsversorgung unter 056 648 29 44
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Störungsdienst Wasserversorgung
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Bei Störungen des Versorgungsnetzes:
Störungsdienst 056 648 29 44 Brunnenmeister 079 649 95 81
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Stromtarife
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Die Tarifblätter finden Sie im Online Schalter
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Stundungsgesuch, Zahlungsschwierigkeiten Steuern
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Füllen Sie hierfür bitte das Stundungsgesuch aus dem Online Schalter präzise aus und senden Sie dieses an die Finanzverwaltung.
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Testament / Erbvertrag deponieren
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Das Gerichtspräsidium an Ihrem Wohnsitz ist verpflichtet, Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag zur sicheren Aufbewahrung entgegen zu nehmen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr erhoben.
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Todesfall
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Informationen erhalten Sie durch die Fachstelle Bestattungswesen.
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Umzug
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siehe unter "Adressänderung"
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Unterschriften und Dokumente beglaubigen
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Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person persönlich erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt.
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Velovignetten (Fahrrad)
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Die Velovignetten können bei den Poststellen bezogen werden.
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Verhalten im Brandfall
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siehe unter Feuerwehr Zufikon
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Verlängerung des Ausländerausweises
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Die Verlängerung kann persönlich am Schalter beantragt werden.
Wir benötigen folgende Unterlagen:- Die Verfallsanzeige
- Den Ausländerausweis
- Gültiger Reisepass
- Evtl. 2 Fotos (Kinder ab 2 Jahren); wenn Scanformular erhalten, Fotos zwingend nach Vorschriften gemäss CH Pass und IDK
- Evtl. Scanformular (bei Drittstaaten)
Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie von uns einen Brief erhalten, mit welchem wir Ihnen die Kosten der Verlängerung bekannt geben. Wir bitten Sie, die Kosten beim Abholen des Ausweises, bar oder mit EC/Postcard zu bezahlen.
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Verletzung des Schriftgeheimnisses
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siehe unter "Ehrverletzung"
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Vormundschaftsbehörde
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Für vormundschaftliche Massnahmen ist im Kanton Aargau der Gemeinderat am Wohnsitz örtlich zuständig. Keine Kompetenzen im Vormundschaftswesen haben die Zivilstandsbehörden.
Die Zivilstandsämter führen auch nicht Buch über vormundschaftliche Massnahmen (Errichtung von Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften und Anordnung von Kindesschutzmassnahmen). Die Zivilstandsregister geben nicht darüber Auskunft, ob jemand unter Vormundschaft, Beiratschaft oder Beistandschaft steht oder ob eine Kindesschutzmassnahme besteht. Auch geben die Zivilstandsregister keine Auskunft über das Bestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter oder geschiedener Eltern.
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Wahlen
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siehe unter "Abstimmungen und Wahlen"
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Wasser- und Abwassertarife
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Die Tarife finden Sie im Online Schalter
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Wegzug
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siehe unter "Abmeldung"
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Wespennester
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Wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr Zufikon, Urs Brunner: 079 336 71 16
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Zahlungskonditionen Steuern
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bis 30. April Skonto 0.5 % bis 31. Oktober spätestes Zahlungsdatum ab 01. November Verzugszins 5 % Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuern in Rechnung gestellt.
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Zivilschutz
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Informationen über Dienstpflicht, Rekrutierung, Ausbildung etc. erhalten Sie hier

