Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit
Arbeitslos, was nun?
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Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit
Das Arbeitsamt macht lediglich die Meldung an die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Wohlen. Das RAV und die vom Stellensuchenden gewählte Arbeitslosenkasse ist für alles weitere zuständig.
Arbeitslos, was nun?
Ungefähr einen Monat vor Beginn der Arbeitslosigkeit (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit) sollte man sich beim Gemeindearbeitsamt Zufikon zur Arbeitsvermittlung anmelden. Nehmen Sie dazu Ihren AHV-Ausweis mit. Das Gemeindearbeitsamt stellt ein spezielles Anmeldeformular aus. Damit muss beim Reg. Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Wohlen vorgesprochen werden.
Weiter Auskünfte und Informationsunterlagen erhält man beim Gemeindearbeitsamt oder beim RAV Wohlen.
Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht Bremgarten, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten (056 648 75 51) steht Ratsuchenden jeweils am Montagnachmittag von 14.00 bis 15.00 Uhr, für telefonische oder für Auskünfte am Schalter zur Verfügung. Auskünfte werden lediglich an Personen erteilt, die ihren Arbeitsort im Bezirk Bremgarten haben oder einen Arbeitgeber im Bezirk Bremgarten belangen wollen.
