Arbeitsamt
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Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit

Das Arbeitsamt macht lediglich die Meldung an die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Wohlen. Das RAV und die vom Stellensuchenden gewählte Arbeitslosenkasse ist für alles weitere zuständig.


Arbeitslos, was nun?

Ungefähr einen Monat vor Beginn der Arbeitslosigkeit (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit) sollte man sich beim Gemeindearbeitsamt Zufikon zur Arbeitsvermittlung anmelden. Nehmen Sie dazu Ihren AHV-Ausweis mit. Das Gemeindearbeitsamt stellt ein spezielles Anmeldeformular aus. Damit muss beim Reg. Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Wohlen vorgesprochen werden.

 

Weiter Auskünfte und Informationsunterlagen erhält man beim Gemeindearbeitsamt oder beim RAV Wohlen.


Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht Bremgarten, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten (056 648 75 51) steht Ratsuchenden jeweils am Montagnachmittag von 14.00 bis 15.00 Uhr, für telefonische oder für Auskünfte am Schalter zur Verfügung. Auskünfte werden lediglich an Personen erteilt, die ihren Arbeitsort im Bezirk Bremgarten haben oder einen Arbeitgeber im Bezirk Bremgarten belangen wollen.


Arbeitsstreitigkeiten

Weiter Informationen erhalten Sie hier


Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Bedingungen richten sich dann nach dem Obligationenrecht (OR) auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag abzufassen.


Arbeitsvertrag, wer hilft mir?

siehe unter "Arbeitsgericht"


Lehrstelle gesucht?

Lehrstellennachweis des Kantons Aargau - LENA


Stelle frei?

Freie Stellen sind dem RAV Wohlen (Tel. 056 619 50 80) zu melden. Dort sind alle Stellensuchenden registriert.