Adoption
Bundesrecht
Hundeversäuberung / Hundewiesen
Kantonsrecht des Kantons Aargau
Lebensmittelkontrolle
Militärdienst
Notfallnummern
Rückrufe und Sicherheitsinformationen
Schulzahnpflege
Testament / Erbvertrag deponieren
Vormundschaftsbehörde
Zivilschutz
Adoption
Informationen zur "Gemeinschaftlichen Adoption" und der "Stiefkindadoption" erhalten Sie hier. Weitere Informationen erteilt auch das Zivilstandsamt.
Hundeversäuberung / Hundewiesen
In der Gemeinde stehen für die Hundeversäuberung Hundewiesen zur Verfügung:
- an der Aettigüpfstrasse
- im Emaus
- an der Herrengasse
- an der Rebbergstrasse
Im Weiteren sind in der Gemeinde verschiedene "Robidog"-Behälter aufgestellt. Die Hundehalter werden gebeten, die zur Verfügung stehenden Anlagen mit ihren Vierbeinern aufzusuchen.
Kantonsrecht des Kantons Aargau
Weiterführende Links zum Thema Kantonsrecht finden Sie unter den Links
Militärdienst
Informationen über Aushebung, Dienstverschiebung, Rekrutierung, Schiesspflicht, WK-Daten, Urlaubsgesuche etc. finden Sie auf der Homepage des VBS
Rückrufe und Sicherheitsinformationen
Hier finden Sie die schweizweiten Rückrufe und Sicherheitsinformationen.
Schulzahnpflege
Kinder und Jugendliche der Volksschule erhalten pro Schuljahr einen Gutschein, den sie unentgeltlich bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl einlösen können.
Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 wird dieses Gutscheinsystem durch einen Zahnkontrollausweis ersetzt, welcher Gutscheine für die gesamte Schulzeit enthält. Die Untersuche werden weiterhin von der Wohnortgemeinde der Schülerinnen und Schüler finanziert. Eine allfällige Behandlung erfolgt zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Informationen zu dem neuen Gutscheinsystem werden vom Kantonsärztlichen Dienst zirka im Juni 2011 herausgegeben.
Testament / Erbvertrag deponieren
Das Gerichtspräsidium an Ihrem Wohnsitz ist verpflichtet, Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag zur sicheren Aufbewahrung entgegen zu nehmen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr erhoben.
Vormundschaftsbehörde
Für vormundschaftliche Massnahmen ist im Kanton Aargau der Gemeinderat am Wohnsitz örtlich zuständig. Keine Kompetenzen im Vormundschaftswesen haben die Zivilstandsbehörden.
Die Zivilstandsämter führen auch nicht Buch über vormundschaftliche Massnahmen (Errichtung von Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften und Anordnung von Kindesschutzmassnahmen). Die Zivilstandsregister geben nicht darüber Auskunft, ob jemand unter Vormundschaft, Beiratschaft oder Beistandschaft steht oder ob eine Kindesschutzmassnahme besteht. Auch geben die Zivilstandsregister keine Auskunft über das Bestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter oder geschiedener Eltern.
