Abmeldung / Wegzug
Adressänderung / Umzug innerhalb Zufikon
Adress- und Personenauskünfte
Anmeldung
Besuchsaufenthalt für visumpflichtige Ausländerinnen und Ausländer
Einladungsverfahren
Identitätskarte
Lebensbescheinigung
Meldepflicht Vermieter
Pass 10
Umzug
Verlängerung des Ausländerausweises
Wegzug
Abmeldung / Wegzug
Ein persönliches Erscheinen am Schalter am Schalter Empfang/Einwohnerkontrolle ist notwendig.
Für die Abmeldung aus Zufikon sind folgende Unterlagen mitzubringen:
SchweizerInnen
- Bitte bringen Sie den Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung mit
AusländerInnen
- Bitte bringen Sie den/die Ausländerausweise mit
Bitte nehmen Sie auch die abgelesenen Strom- und Wasserzählerstände der Wohnung / des Hauses mit.
Militär- und Zivilschutz-Meldepflichtige müssen bei Adressänderungen das Dienstbüchlein bei der zuständigen Stelle vorweisen.
Adressänderung / Umzug innerhalb Zufikon
Ein persönliches Erscheinen am Schalter ist notwendig.
Für Adressänderungen innerhalb von Zufikon sind folgende Unterlagen mitzubringen.
SchweizerInnen
- Bitte bringen Sie den Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung mit
AusländerInnen
- Bitte bringen Sie den/die Ausländerausweise mit
Bitte nehmen Sie auch die abgelesenen Strom- und Wasserzählerstände der Wohnung / des Hauses mit.
Militär- und Zivilschutz-Meldepflichtige müssen bei Adressänderungen das Dienstbüchlein bei der zuständigen Stelle vorweisen.
Adress- und Personenauskünfte
Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) kann die Einwohnerkontrolle Daten im Einzelfall auf Gesuch hin über Namen, Vornamen, Alter, Bürgerort und Adresse an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Es werden keine telefonische Auskünfte erteilt!
Anmeldung
Wir bitten die Zuzügerinnen und Zuzüger, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer Bürger (Zuzug Kanton Aargau)
- Heimatschein
- Bei Verheirateten das Familienbüchlein
Ausländische Staatsangehörige (Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton)
- Ausländerausweis
- Gültiger Reisepass
- Heiratsurkunde bei Verheirateten
Zuzug vom Ausland oder einem anderen Kanton
- Gültiger Reisepass
- Arbeitsvertrag
- Zwei Passfotos (gemäss Fotomustertafel www.schweizerpass.admin.ch)
- Krankenkassenversicherungspolice (bei Zuzug vom Ausland)
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
Militär- und Zivilschutz-Meldepflichtige müssen bei Adressänderungen das Dienstbüchlein bei der zuständigen Stelle vorweisen.
Besuchsaufenthalt für visumpflichtige Ausländerinnen und Ausländer
siehe unter "Einladungsverfahren"
Einladungsverfahren
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.
Die Kosten betragen Fr. 60.85.
Identitätskarte
Für Informationen rund um Identitätskarte clicken Sie bitte diesen Link an: www.schweizerpass.admin.ch/content/pass/de/home/ausweise/identitaetskarte.html oder konsultieren Sie das Merkblatt.
Lebensbescheinigung
Bei ausländischen Renten verlangen oft die ausrichtenden Behörden eine Bescheinigung, dass die Person noch am Leben ist. In Form einer Lebensbescheinigung werden wir Ihnen dies gerne bestätigen.
Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Pass vorweisen.
Meldepflicht Vermieter
Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu-, Um und Wegzug von Mieter und Logisnehmer zu melden. Ein ensprechendes Formular finden Sie im Online Schalter
Pass 10
Für Informationen rund um Pass 10 clicken Sie bitte diesen Link an: www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home.html oder konsultieren Sie das Merkblatt.
Verlängerung des Ausländerausweises
Die Verlängerung kann persönlich am Schalter beantragt werden.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Die Verfallsanzeige
- Den Ausländerausweis
- Gültiger Reisepass
- Evtl. 2 Fotos (Kinder ab 2 Jahren); wenn Scanformular erhalten, Fotos zwingend nach Vorschriften gemäss CH Pass und IDK
- Evtl. Scanformular (bei Drittstaaten)
Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie von uns einen Brief erhalten, mit welchem wir Ihnen die Kosten der Verlängerung bekannt geben. Wir bitten Sie, die Kosten beim Abholen des Ausweises, bar oder mit EC/Postcard zu bezahlen.
