Feuerwehrpflicht
Laut aargauischem Gesetz ist der Feuerwehrdienst allgemeine Bürgerpflicht. Gemäss Reglement ist jede/r Einwohner/in vom 20. bis zum vollendeten 44. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Feuerwehrdienst oder durch Bezahlung des jährlichen Feuerwehrpflichtersatzes im Falle der Befreiung vom aktiven Dienst erfüllt. Ersatzpflichtig sind somit alle im feuerwehrpflichtigen Alter stehenden Einwohner/innen, die nicht aktiven Feuerwehrdienst leisten.
