AHV - Allgemeine Informationen
AHV/IV-Rente reicht nicht aus
AHV-Ausweis - Erstausstellung, Verlust und Neuausstellung
AHV-Beiträge - Abrechnung als Nichterwerbstätiger oder Selbständigerwerbender
AHV-Beiträge - Überprüfung bisherige Einzahlungen
AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
IV - Allgemeine Informationen
Formulare der Sozialversicherungsanstalt
Krankenkassenprämienverbilligung
Merklätter der Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt
Pensionierung - Rentenbezug vor regulären Alter?
Pensionierung - Wo/wann ist der Bezug der AHV-Rente anzumelden?
Rentenalter
AHV - Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen, Merkblätter, Gesuche und Anmeldeformulare können bei der SVA Gemeindezweigstelle oder direkt unter www.sva-ag.ch bezogen und eingereicht werden.
AHV/IV-Rente reicht nicht aus
Lassen Sie das Budget durch die Zweigstelle der SVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.
AHV-Ausweis - Erstausstellung, Verlust und Neuausstellung
Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder direkt unter www.sva-ag.ch erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
AHV-Beiträge - Abrechnung als Nichterwerbstätiger oder Selbständigerwerbender
Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA oder direkt unter www.sva-ag.ch erhältlich.
AHV-Beiträge - Überprüfung bisherige Einzahlungen
Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das Begehren ist bei der Ausgleichskasse, welche Ihr Konto führt, einzureichen. Der Antrag kann auch online eingereicht werden.
AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 460.--)
IV - Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen, Merkblätter, Gesuche und Anmeldeformulare können bei der SVA Gemeindezweigstelle oder direkt unter www.sva-ag.ch bezogen und eingereicht werden.
Formulare der Sozialversicherungsanstalt
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Krankenkassenprämienverbilligung
Wer im Kanton Aargau Wohnsitz hat und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anrecht auf Verbilligung der Krankenkassenprämien. Wer einen Zuschuss für das nächste Jahr geltend machen möchte, muss ein Antragsformular ausfüllen und bis am 31. Mai des aktuellen Jahres zusammen mit einer Kopie der letzten Steuerveranlagung und Kopien der Krankenkassenpolicen einreichen.
Weiter Informationen finden Sie im Online Schalter
Merklätter der Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt
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Pensionierung - Rentenbezug vor regulären Alter?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der SVA-Gemeindezweigstelle.
